Öffentliches Verfahrensverzeichnis gemäß § 4 e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das BDSG schreibt im § 4 vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4 e verfügbar zu machen hat:
Angaben zur Verantwortlichen Stelle (§ 4 e Satz 1 Nr. 1 – 3 BDSG)

  1. Name der verantwortlichen Stelle:
    Haug GmbH & Co. KG
  2. Leiter / Geschäftsführer der verantwortlichen Stelle:
    Christian Schäfer

    1. Leiter der Datenverarbeitung der verantwortlichen Stelle:
      Markus Schikora
    2. Datenschutzbeauftragter der verantwortlichen Stelle:
      IITR Datenschutz GmbH
      Dr. Sebastian Kraska
      Marienplatz 2
      80331 München
      https://www.iitr.de
      Telefon +49 89 18917360

  3. Anschrift der verantwortlichen Stelle:
    Friedrich-List-Straße 18
    70771 Leinfelden-Echterdingen
    Telefon +49 711 9498-0
    info@haug.de
    www.haug.de
  4. Zweckbestimung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
    Die Tätigkeitsbereiche von Haug GmbH & Co. KG umfassen die Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Geräten zur Erzeugung und Beseitigung statischer Elektrizität (Ionisationssysteme).

    Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der zuvor genannten Zwecke.
  5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:
    Daten von aktiven und ehemaligen Mitarbeitern und Angehörigen, Bewerbern, Kunden, Interessenten, Lieferanten, Handelsvertretern, Besuchern und sonstigen Geschäftspartnern oder Nutzern betrieblicher Einrichtungen, soweit dies zu den unter 4. genanntem Zwecken erforderlich ist.
  6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
    Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer sowie externe Stellen und interne HAUG-Abteilungen zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke.
  7. Regelfristen für die Löschung der Daten:
    Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf der Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr erforderlich sind. Daten, die hiervon nicht berührt sind, werden gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke entfallen.
  8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:
    Es ist keine Datenübermittlung von personenbezogenen Daten in Drittstaaten vorgesehen.